Geburtsbescheinigung
D00000335• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wird das Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss die Geburt von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt persönlich angezeigt werden. Nach der Geburt eines Kindes im Krankenhaus erhalten die Eltern eine Geburtsbescheinigung, mit der sie eine Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden