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Geburtsbescheinigung

D00000335 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wird das Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, eine Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung muss die Geburt von einer Person, die bei der Geburt zugegen war, beim Standesamt persönlich angezeigt werden. Nach der Geburt eines Kindes im Krankenhaus erhalten die Eltern eine Geburtsbescheinigung, mit der sie eine Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Handlungsgrundlage


Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geburtsbescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden