Ablehnungsbescheid Waisengeld
D00000321• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die leiblichen und angenommenen Kinder einer verstorbenen Beamtin bzw. eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit oder einer verstorbenen Ruhestandsbeamtin bzw. eines verstorbenen Ruhestandsbeamten erhalten Waisengeld. Hat eine verstorbene Ruhestandsbeamtin bzw. ein verstorbener Ruhestandsbeamter erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze nach § 51 (1-2) BBG ein Kind angenommen, gelten besondere Regelungen.
Handlungsgrundlage
- § 23 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden