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Ablehnungsbescheid Waisengeld

D00000321 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die leiblichen und angenommenen Kinder einer verstorbenen Beamtin bzw. eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit oder einer verstorbenen Ruhestandsbeamtin bzw. eines verstorbenen Ruhestandsbeamten erhalten Waisengeld. Hat eine verstorbene Ruhestandsbeamtin bzw. ein verstorbener Ruhestandsbeamter erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze nach § 51 (1-2) BBG ein Kind angenommen, gelten besondere Regelungen.

Handlungsgrundlage


  • § 23 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid Waisengeld (§ 23 BeamtVG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden