Ablehnungsbescheid Waisenrente
D00000319• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bei der Waisenrente wird zwischen der Halb- und Vollwaisenrente unterschieden. Eine Halbwaisenrente erhält man, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn beide unterhaltspflichtigen Elternteile verstorben sind. Wenn der Elternteil oder die Eltern vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres gestorben sind, wird die Waisenrente gemindert. Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag der Waisen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten.
Handlungsgrundlage
- § 48 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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