Ablehnungsbescheid (Lebenspartnerschaftsurkunde)
D00000278• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde dient zum Nachweis einer Lebenspartnerschaft und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt. Sie kann von den Lebenspartnern sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage
- §62 PStG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden