Antrag Eheurkunde Ausstellung
D00000270• Version 2.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Antrag für die Ausstellung einer Eheurkunde. Diese dient zum Nachweis einer Ehe und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Eheregister ausgestellt. Sie kann von Ehegatten sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Eheurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage
- §§ 55, 57, 61-65 PStG; § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern; Anlage 6 PStV; § 3 BDSG; Art. 6 DSGVO; § 14 VwVfG; §§ 107, 1902 BGB; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; § 64 SGB X.
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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