Vermögensnachweise (Aufenthalt)
D00000263• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nachweis zum Vermögen, zum Beispiel Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde, Sperrkonto oder Bankbürgschaft. Nicht geeignet sind Bankguthaben (zum Beispiel Kontoauszüge), da Aussagekraft und Verfügbarkeit nicht gesichert sind.
Handlungsgrundlage
- Nr. 68.1.2.2, 68.1.2.3, 68.2.1.2.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz; Nr. 3b Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden