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Vermögensnachweise (Aufenthalt)

D00000263 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nachweis zum Vermögen, zum Beispiel Sparbuch mit Sperrvermerk zugunsten der Ausländerbehörde, Sperrkonto oder Bankbürgschaft. Nicht geeignet sind Bankguthaben (zum Beispiel Kontoauszüge), da Aussagekraft und Verfügbarkeit nicht gesichert sind.

Handlungsgrundlage


  • Nr. 68.1.2.2, 68.1.2.3, 68.2.1.2.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz; Nr. 3b Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vermögensnachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden