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EU-/ EWR Fahrerlaubnis

D00000223 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuges in Deutschland führen.

Handlungsgrundlage


  • § 2 StVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden