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Ablehnungsbescheid Antrag Schwerbehindertenausweis

D00000206 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder Mensch erhalten, der nachweislich einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr nachweisen kann und dessen Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Eine Gleichstellung einer Behinderung unter 50 berechtigt nicht dazu, einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis geltend machen zu können.

Handlungsgrundlage


  • § 152 SGB IX v. 14.12.2019

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Schwerbehindertenausweis)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden