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Ärztliches Zeugnis (Infektionsschutzgesetz)

D00000191 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


-

Handlungsgrundlage


  • §43 IfSG

Gültig ab

04.02.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anforderung ärztliches Zeugnis Infektionsschutzgesetz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden