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Ablehnungsbescheid Approbation

D00000173 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid Approbation: Damit man in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten kann, braucht man die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Die Approbation wird vom LAVG erteilt, wenn die ärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft. Den Antrag für das Verfahren kann man auch aus dem Ausland stellen.

Handlungsgrundlage


  • § 3 BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid Approbation

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden