Ablehnungsbescheid Elterngeld
D00000155• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid Elterngeld: Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn die Eltern nach der Geburt für das Kind da sein wollen und die berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Man kann Elterngeld beantragen, wenn man den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht, nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausübt und im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hat. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro
Handlungsgrundlage
- § 1 (8) BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz); RL Nr. 8.4 BEEG (Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden