Zustimmung Beschäftigung BA
D00000144• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist.
Handlungsgrundlage
- § 39 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden