Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Niederschlagswasser/Regenwasser (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 8 bis § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung.
Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.
Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
Beachten Sie die Hinweise im Formular.
Beachten Sie die Hinweise im Formular.
Die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit sind nicht erfüllt, sofern ...
- Mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind.
- Oder die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgen.
- Oder die Versickerung erfolgt innerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
- Oder die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung können nicht eingehalten werden.
Sie melden die Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern per Schriftverkehr an die Behörde.
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch eingereicht werden.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung. Das Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen (insbesondere Dachflächen) kann bei versickerungsfähigen Böden und ausreichendem Abstand zum Grundwasser über die belebte Bodenzone z. B. über Versickerungsmulden versickert werden.