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Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Hamburg 02000000000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Leistungsbezeichnung II

Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Niederschlagswasser/Regenwasser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 8 bis § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG
entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).

Teaser

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung.

Volltext

Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.

Erforderliche Unterlagen

Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
Beachten Sie die Hinweise im Formular.

Voraussetzungen

Die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit sind nicht erfüllt, sofern ...
  • Mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind.
  • Oder die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgen.
  • Oder die Versickerung erfolgt innerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
  • Oder die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung können nicht eingehalten werden. 

Kosten

Richten sich nach dem Prüfaufwand.

Verfahrensablauf

Sie melden die Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern per Schriftverkehr an die Behörde.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch eingereicht werden.

Kurztext

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung. Das Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen (insbesondere Dachflächen) kann bei versickerungsfähigen Böden und ausreichendem Abstand zum Grundwasser über die belebte Bodenzone z. B. über Versickerungsmulden versickert werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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